Dienstag, 14. November 2017

Die Betriebsvereinbarung zur Bildschirmbrille ist auf der Zielgeraden


Mit dem Abschluss der Betriebsvereinbarung zur Gestaltung von Arbeitsunterbrechungen bei Bildschirmarbeitsplätzen ist es dem Betriebsrat Anfang des Jahres gelungen die Bedingungen für die Beschäftigten deutlich zu verbessern. Darin wurden alle Arbeitsplätze als Bildschirmarbeitsplätze definiert und feste Zeiten zur Erholung der Augen festgeschrieben. Der nächste Schritt, den Gesundheitsschutz weiter voranzubringen, ist eine allgemein verbindliche Regelung, um im Bedarfsfall schnell und einfach eine Bildschirmbrille zu erhalten. 

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nach §§3,4 Arbeitsschutzgesetz adäquate Mittel zur Gefahrenabwehr bereitzustellen und die Kosten dafür zu übernehmen. Der erste Versuch der Geschäftsführung dies über eine Unternehmensrichtlinie einseitig umzusetzen, wurde vom Betriebsrat eher kritisch gesehen. Im Zuge des Mitbestimmungsrechts sollte vielmehr im Dialog eine für die Mitarbeiter optimale Vereinbarung ausgehandelt werden.

Glücklicherweise bestand dabei weitgehende Einigkeit bei den Kernpunkten. 

Nach regelmäßigen Vorsorge- und Nachuntersuchungen, gemäß dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37, erhalten die MitarbeiterInnen bei entsprechender Diagnose eine Bescheinigung, dass eine Bildschirmbrille notwendig ist. Damit bekommen sie über die Personalabteilung einen "Gutschein" für deren Beschaffung.
Bereits parallel wurde ein Vertrag mit einer großen Optikerkette vorbereitet, die zu günstigen Konditionen die nötigen Sehhilfen bereitstellt. Auf Betreiben des BR und Empfehlung der Betriebsärztin sollten dabei nicht bloß die Mindestanforderungen abgedeckt sein, sondern höherwertige Ausführungen zum Standard erhoben werden:

  • Raum-comfort-Schliff, um sowohl im Bildschirmbereich als auch im "Kollegenabstand" scharfe Sicht zu gewährleisten
  • Hartbeschichtung der Gläser, um die Haltbarkeit und den Tragekomfort zu erhöhen und die Verschmutzungsanfälligkeit zu verringern
  • Doppelentspiegelung auch für ungünstige Lichtsituationen, was die Augen weniger anstrengt

Lassen die MitarbeiterInnen mit dem Gutschein ihre Brille in einer Filiale des Vertragsoptikers anfertigen, erfolgt eine vollständige unbürokratische Kostenübernahme durch Weltbild. Ein "Vorschießen" der Rechnung mit anschließender - teils langwieriger - Erstattung löst damit die bisherige Praxis ab. 

Der aktuell noch strittige Punkt liegt in dem freiwilligen Zuschussbetrag, falls MitarbeiterInnen die Brille nicht über den Vertragsoptiker beziehen möchten. 
Dies könnte der Fall sein, wenn man:
  • höherwertige Gläser wünscht
  • bei der Auswahl des Gestells besondere (optische) Ansprüche stellt
  • den Dumpingpreisen der großen Ketten kritisch gegenübersteht 
  • mehr Vertrauen zu seinem eigenen Optiker hat 

In diesen Fällen müssen die Kosten durch die MitarbeiterInnen zuerst ausgelegt und die Erstattung selbst beantragt werden. Der Betriebsrat setzt hier eine Pauschale von 200 Euro an, was von der Geschäftsführung noch nicht abgesegnet ist. Dieser Betrag wäre zwar etwas höher als der Pauschalbetrag, läge allerdings in einem für das Unternehmen vertretbaren Rahmen. 

Sobald in diesem Punkt eine Einigung erzielt ist, steht einer Unterzeichnung der Betriebsvereinbarung nichts mehr im Weg und die Abläufe für die KollegInnen wären nachvollziehbar, einfach und unbürokratisch. Letztlich kommt es aber auf den guten Willen der Geschäftsführung an. Der Betriebsrat sieht einer positiven Entscheidung recht optimistisch gegenüber, da die Zusammenarbeit in letzter Zeit weitgehend einvernehmlich war und in beiderseitigem Interesse so auch bleiben sollte. 


  

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