Dienstag, 28. Juli 2015

ver.di: "Droege macht Kasse auf Kosten der Allgemeinheit"


Die offizielle Presse-Mitteilung der ver.di:

Heute Morgen hat Reiner Wenz, Geschäftsführer der ALSO Logistic Services, einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht gestellt. Der Logistik-Dienstleister bildet einen gemeinsamen Betrieb mit der WELTBILD in Augsburg. Beide Unternehmen gehören mehrheitlich dem Düsseldorfer Milliardär Walter P. Droege. Er hatte das Unternehmen erst im September 2014 von Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz übernommen.

Aus Sicht der Gewerkschaft ver.di wurde die erneute Insolvenz gezielt herbeigeführt: „Das ist der Versuch des Milliardärs Walter Droege, sich auf Kosten der Allgemeinheit weiter zu bereichern“, sagt Thomas Gürlebeck, ver.di-Sekretär für den Handel in Augsburg. „Droege wälzt alles auf den Steuerzahler ab: Insolvenzgeld, Arbeitslosengeld, Sozialversicherungen.“

„Das der ALSO-Konzern, zu dem auch die Augsburger Logistik gehört, zeitgleich mit dem Insolvenzantrag, gestiegene Jahresgewinne von über 36 Millionen Euro meldet und im gleichem Atemzug die Augsburger Verluste von ca. 4 Millionen im ersten Halbjahr als Grund für die Insolvenz angibt, ist skandalös“, sagt Gürlebeck. Grund genug für Gewerkschaftssekretär Gürlebeck misstrauisch zu werden: „Wir werden das Insolvenzverfahren genau beobachten. Wenn Droege in seiner Gier die Grenzen der Legalität überschreitet, wird das nicht folgenlos bleiben.“

Bei WELTBILD/ALSO in Augsburg sind die Menschen schockiert. Betriebsratsvorsitzender Peter Fitz: „Die Kolleginnen und Kollegen haben in der schwierigen Situation seit der ersten Insolvenz ihr Letztes gegeben. Die Leute sind einfach nur noch fertig und enttäuscht: Niemand versteht, wie Walter Droege das einfach so mit ihnen machen kann.“ Fitz weiter: “Das die Geschäftsführung von ALSO es bis heute nicht umsetzen wollte, mandantenfähig zu werden sowie das zwingend erforderliche Drittgeschäft in Augsburg zu platzieren, ist die größte Ursache dieser Insolvenz. Keinerlei tragfähige Geschäfte wurden dem Betriebsrat vorgestellt, die die Zukunft des Unternehmens gesichert hätten. Die Vorschläge der Arbeitnehmerseite wurden abgetan. Dafür, dass die Manager dazu entweder nicht willens oder in der Lage waren, sollen jetzt die Lageristen mit ihrer Existenz bezahlen.“

Zumal die Insolvenz aus Sicht der Belegschaft nicht nachvollziehbar ist: „Es ist ja nicht so, dass die ALSO in Augsburg ohne Vermögen dasteht. Ihr gehören Gebäude und Maschinen im Millionenwert“, berichtet ver.di-Betriebsgruppensprecher Timm Boßmann.

Ver.di und Betriebsrat werden, wie auch schon in der Vergangenheit, alles daran setzen, die Zukunft der Beschäftigten in Augsburg als Ganzes zu sichern. Weltbild Retail und ALSO Logistic sind ein Gemeinschaftsbetrieb und können nur gemeinsam existieren und erfolgreich sein.

Augsburg, den 28.07.2015

7 Kommentare:

  1. Es mag sein dass ALSO als Gruppe in Augsburg ein Vermögen besitzt, aber 2014 wurde die ehemalige Weltbild Logistik in ALSO Logistics Services GmbH (kein Vermögen, nur Personal) und ALSO Mobility Services GmbH (mit Vernögen) mit dem Wissen aller aufgeteilt.
    Von der Insolvenz ist wohl aktuell nur die ALSO Logistics Services GmbH betroffen, also das Personal.

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    1. Das Vermögen liegt bei der Mobility, richtig. Aber es gibt auch die dazugehörige Haftungsvereinbarung, d. h. die Mobility haftet mit ihrem Vermögen für die Logistic Services, in der das Personal ist. Das haben wir damals natürlich vertraglich geregelt. ;-)

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  2. Ja, aber keine Sorge, es gibt auch gute Nachrichten aus der Weltbild-Gruppe. Wenn die Filialen den Planumsatz schaffen, gibt es für jeden Mitarbeiter ein Eis, das die Geschäftsführung spendiert. Das ist kein Witz, kein Scherz, keine Satire!!! Es gibt tatsächlich ein Eis... Seit Jahren keine Gehaltserhöhung, kein Weihnachtsgeld für Neuverträge, Gehälter jenseits von Gut und Böse (teilweise nur Mindestlohn)!!!!
    Aber jetzt ist die Trendwende geschafft, jetzt wird geprasst, jetzt öffnet der Arbeitgeber die Geldbörse! Wahnsinn, ein Eis, das könnte ich mir doch selber nie leisten. Vanille, Erdbeere und Schoko sind Balsam für meine geschundene Seele. Danke liebe Geschäftsführung, ihr seid wahre Helden, das habe ich in meinem Inneren schon immer gewusst, nur äußerlich noch nie erkannt! Ich senke demütig mein Haupt vor euch und genieße meinen hart erarbeiteten Lohn: ein Eis! Wenn wir im August auch über dem Plan liegen, dann werdet ihr hoffentlich weiterhin so großzügig sein und vielleicht allen Mitarbeitern einen Lolli ,Bonbon oder Kaugummi spendieren?

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    1. Ein schönes heißes Eis ist doch eine herrliche Belohnung für ein erfolgreich projektiertes Weihnachtsgeschäft! Das wird es bei LesensArt nun nicht mehr geben...Schade! Es hätte das Vertrauen in die Firma gestärkt. Und die Liebe in den Mitarbeiterinnen.

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  3. Wäre schön wenn der BR ein Feedback zu dem Termin der Einigung geben würde.
    Muss ja nicht unbedingt inhaltlich sein.

    Aber Feedback zu:
    Hat der Termin statt gefunden.
    Hat der Termin zu einem Ergebnis geführt.
    Wird es für die Weltbild-Kollegen ebenfalls große Einschnitte geben.

    wäre schön. Die Ungewissheit ist quälend. Mehr Feedback würde mehr Vertrauen schaffen.

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  4. Was bin ich froh, dass ich diesen Saftladen von selber verlassen habe.

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  5. Liebe Ex Kolleg(en) -innen,
    ich hoffe für Euch, dass der BR in den Verhandlungen noch etwas mehr heraus bekommt, als was sonst, in Bezug auf den Sozialplan, auf Euch zukommen würde.
    Lasst Euch nicht zerreissen, sondern steht in der Sache fest an der Seite vom BR.
    Sonst kann es wie es das u.a. Insolvenzrecht vorsieht, eine schlechtere Alternative greifen.
    Ich drück Euch die Daumen,
    ein EX-WB´ler
    (Anmerkung: Damit kein Mißverständnis aufkommt "Ich bin und war nie eine BR/Verdi Mitglied" )


    Insolvenzordnung (InsO)
    § 123 Umfang des Sozialplans
    (1) In einem Sozialplan, der nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgestellt wird, kann für den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen, ein Gesamtbetrag von bis zu zweieinhalb Monatsverdiensten (§ 10 Abs. 3 des Kündigungsschutzgesetzes) der von einer Entlassung betroffenen Arbeitnehmer vorgesehen werden.
    (2) Die Verbindlichkeiten aus einem solchen Sozialplan sind Masseverbindlichkeiten. Jedoch darf, wenn nicht ein Insolvenzplan zustande kommt, für die Berichtigung von Sozialplanforderungen nicht mehr als ein Drittel der Masse verwendet werden, die ohne einen Sozialplan für die Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung stünde. Übersteigt der Gesamtbetrag aller Sozialplanforderungen diese Grenze, so sind die einzelnen Forderungen anteilig zu kürzen.
    (3) Sooft hinreichende Barmittel in der Masse vorhanden sind, soll der Insolvenzverwalter mit Zustimmung des Insolvenzgerichts Abschlagszahlungen auf die Sozialplanforderungen leisten. Eine Zwangsvollstreckung in die Masse wegen einer Sozialplanforderung ist unzulässig.

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