Freitag, 8. Mai 2015

Betriebsrat lehnt Einigungsstelle weiter ab


Heute hat der Rechtsanwalt des Betriebsrats des gemeinsamen Betriebs von WELTBILD Retail und ALSO Logistics Beschwerde gegen den Beschluss des Augsburger Arbeitsgerichts eingelegt. 

Die Interessenvertretung lehnt die Einigungsstelle weiter ab. „Mit diesem Instrument versucht der Arbeitgeber Tatsachen zu schaffen, statt mit dem Betriebsrat auf dem Verhandlungsweg gemeinsam Lösungen zu suchen“, begründet BR-Vorsitzender Peter Fitz die Beschwerde. Bislang habe der Arbeitgeber keine schlüssige Alternative für das  Weltbild 2.0-Konzept vorlegen können, das Grundlage für die Übernahme von WELTBILD durch die Droege-Gruppe gewesen sei.

Desperate Führung

„In den Gesprächen haben wir eine desperate Führung erlebt, die selbst nicht weiß, wohin die Reise gehen soll“, klagt ver.di-Betriebsgruppensprecher Timm Boßmann. „Die Betriebsteile Retail und Logistik fahren unterschiedliche Strategien, die sich im Ergebnis teilweise widersprechen und so die Situation weiter verschlimmern. Wir fordern ein gemeinsames Vorgehen, das Umsatz und Aufträge steigert und so die Arbeitsplätze bei Retail UND ALSO dauerhaft sichert.“

In beiden Betriebsteilen halte Walter Droege die Fäden in der Hand und spiele Retail und ALSO gegeneinander aus, werfen die Betriebsräte dem Mehrheitsgesellschafter vor. „Wenn die Verhandlungen Erfolg haben sollen, ist es unumgänglich, dass Droege als Entscheider mit an den Tisch kommt“, fordert Peter Fitz. „Derzeit schieben sich Führungskräfte, die selbst nichts entscheiden dürfen, gegenseitig den Schwarzen Peter zu. Das bringt uns nicht weiter.“ 

Droege muss mit an den Tisch

„Im gemeinsamen Betrieb muss dort verhandelt werden, wo die Entscheidungsebenen zusammengeführt werden“, betont auch BR-Rechtsanwalt Michael Huber und verweist auf entsprechende europäische Richtlinien, die auch vor deutschen Arbeitsgerichten rechtsverbindlich gelten. Um dem ziellosen Hin-und-her in den Gesprächen ein Ende zu machen, fordert der Betriebsrat deshalb auch, die Zahl der Beisitzer in einer  Einigungsstelle auf zwei zu reduzieren. Der Arbeitgeber hatte ursprünglich sieben Beisitzer verlangt, war damit aber schon vor dem Augsburger Arbeitsgericht gescheitert, das fünf Beisitzer für ausreichend hält.

Wir berichten, wenn der Verhandlungstermin vor dem Münchner Landesarbeitsgericht feststeht.  

3 Kommentare:

  1. Was ist bei den beiden Gerichtsverhandlungen bzgl. zwei nicht abgesprochener Mitarbeiter raus gekommen?

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    1. In beiden Fällen gingen die sogenannten Gütetermine vor dem Augsburger Arbeitsgericht ohne eine Einigung der Parteien zuende. Jetzt folgen die Hauptverhandlungen, an deren Ende ein richterlicher Beschluss stehen wird. Danach steht beiden Parteien der Weg vor das Landesarbeitsgericht in München offen.

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  2. Ganz schön ruhig hier im Blog zu diesen Themen...
    Warum berichtet ihr eigentlich nicht auch mal über die Situation, dass Hugendubel bei buecher.de aussteigt und welche Konsequenzen das eventuell hat?

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