Freitag, 5. Oktober 2012

Gericht entscheidet gegen Big Brother Ihle



Der Antrag von Ihle wurde abgelehnt.
 
Der Imageschaden für Ihle dürfte jetzt schon beträchtlich sein:
- Einsatz von illegaler Spionagesoftware auf Betriebsratsrechnern
- Betriebsrat-Mobbing durch unzulässige Kündigung und Zerren des Betriebsrats vor Gericht
- mehrere Zeitungsberichte über den Vorgang
- Polizeieinsatz vor Gericht und Demonstrationen gegen Ihle
 
Ich warte schon dringend darauf, dass Ihle wegen des Einsatzes von Spionagesoftware belangt wird, das gibt dann auch wieder schöne Schlagzeilen für Ihle.
 
Empfehlung an Ihle: auf das Backen konzentrieren und zusammenarbeiten, statt gegeneinander.
 
Anbei die Mitteilung zur Gerichtsverhandlung:
 
[Landbäckerei Ihle] Erfolg für den Betriebsrat - Arbeitsgericht weist Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur Kündigung zurück

An UnterstützerInnen und DGB-Gewerkschaften in BCC

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein toller Erfolg für unseren von der Kündigung bedrohten Kollegen. Das Arbeitsgericht Augsburg hat heute entschieden:
 „Der Antrag der Beteiligten zu 1 vom 04.06.2012 auf Ersetzung der Zustimmung nach § 103 Abs. 2 BetrVG zu einer außerordentlichen Kündigung des Beteiligten zu 3 wird zurückgewiesen.“
Das Arbeitsgericht Augsburg hat damit die angestrebte Verdachtskündigung des Betriebsratsvorsitzenden der Landbäckerei Ihle gestoppt. Die Arbeitgeberin hatte sich die fehlende Zustimmung des Betriebsrats zur angestrebten Kündigung ersetzen lassen wollen. Das Arbeitsgericht wies das Ansinnen zurück. Die Bäckerei hatte für die Verdachtskündigung Erkenntnisse vorgetragen, die durch heimliche Bildschirmfotografien eines Betriebsratsrechners gewonnen wurden. Das Arbeitsgericht hielt die Art und Weise der Überwachung nicht für verhältnismäßig und damit für rechtswidrig.„Wir hoffen, dass die Geschäftsleitung das Kündigungsverfahren jetzt endgültig einstellt“, kommentiert Tim Lubecki von der NGG.„Betriebsrat und Gewerkschaft NGG sind bereit für vertrauensvolle Zusammenarbeit.“ 


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