Der Antrag von Ihle wurde abgelehnt.
Der Imageschaden für Ihle dürfte jetzt schon beträchtlich sein:
- Einsatz von illegaler Spionagesoftware auf Betriebsratsrechnern
- Betriebsrat-Mobbing durch unzulässige Kündigung und Zerren des
Betriebsrats vor Gericht
- mehrere Zeitungsberichte über den Vorgang
- Polizeieinsatz vor Gericht und Demonstrationen gegen Ihle
Ich warte schon dringend darauf, dass Ihle wegen des Einsatzes von
Spionagesoftware belangt wird, das gibt dann auch wieder schöne Schlagzeilen für
Ihle.
Empfehlung an Ihle: auf das Backen konzentrieren und zusammenarbeiten,
statt gegeneinander.
Anbei die Mitteilung zur Gerichtsverhandlung:
[Landbäckerei Ihle] Erfolg für den Betriebsrat - Arbeitsgericht weist
Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur Kündigung zurück
An
UnterstützerInnen und DGB-Gewerkschaften in BCC
Liebe
Kolleginnen und Kollegen,
ein toller Erfolg für unseren von
der Kündigung bedrohten Kollegen. Das Arbeitsgericht Augsburg hat heute
entschieden:
„Der Antrag
der Beteiligten zu 1 vom 04.06.2012 auf Ersetzung der Zustimmung nach § 103 Abs.
2 BetrVG zu einer außerordentlichen Kündigung des Beteiligten zu 3 wird
zurückgewiesen.“
Das Arbeitsgericht Augsburg hat
damit die angestrebte Verdachtskündigung des Betriebsratsvorsitzenden der
Landbäckerei Ihle gestoppt. Die Arbeitgeberin hatte sich die fehlende Zustimmung
des Betriebsrats zur angestrebten Kündigung ersetzen lassen wollen. Das
Arbeitsgericht wies das Ansinnen zurück. Die Bäckerei hatte für die
Verdachtskündigung Erkenntnisse vorgetragen, die durch heimliche
Bildschirmfotografien eines Betriebsratsrechners gewonnen wurden. Das
Arbeitsgericht hielt die Art und Weise der Überwachung nicht für verhältnismäßig
und damit für rechtswidrig.„Wir hoffen, dass die Geschäftsleitung das
Kündigungsverfahren jetzt endgültig einstellt“, kommentiert Tim Lubecki von der
NGG.„Betriebsrat und Gewerkschaft NGG sind bereit für vertrauensvolle
Zusammenarbeit.“
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