Montag, 17. September 2012

Was Mutter und Kind schützt

Die wichtigsten Regelungen und Tipps für werdende Mütter, die berufstätig sind

Mit der guten Nachricht beginnt die Vorfreude und Vorbereitung – was leider auch mit vielen offenen Fragen zum Arbeitsplatz verbunden ist. Die erste wichtige Rechtsgrundlage für werdende Mütter ist das Mutterschutzgesetz. Es wird unmittelbar mit Beginn der Schwangerschaft relevant.

Nur kein Stress
Werdende und stillende Mütter dürfen keine Überstunden machen, keine Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr) und keine Sonn- und Feiertags-Arbeit.

Arzt geht vor
> Schwangere müssen für alle Vorsorgeuntersuchungen freigestellt werden. Verlangt der Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung, muss er sie selbst bezahlen.

Arbeitsschutz
Schwangere und stillende Frauen dürfen keine schwere körperliche oder besonders gesundheitsgefährdende Arbeit leisten. Ein generelles Beschäftigungsverbot für Bildschirmarbeit besteht nicht.

Generelle Arbeitsverbote
Die letzten sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und die ersten acht Wochen danach (bei Mehrlingsgeburten 12 Wochen) muss der Arbeitgeber (werdende) Mütter von der Arbeit freistellen. Krankenkasse und Arbeitgeber bezahlen den Lohn gemeinsam im vollen Umfang weiter.

Kündigungsverbote
Von Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach Entbindung besteht Kündigungsschutz. Wenn Ihnen der Arbeitgeber kündigt, bevor er weiß, dass Sie schwanger sind, wird die Kündigung unwirksam, wenn Sie ihn spätestens innerhalb zwei Wochen nach Zugang der Kündigung informieren.

Weiter gilt:

• Bei befristeten Arbeitsverträgen gilt der Kündigungsschutz bis zum Ende der Befristung.
• Das Mutterschutzgesetz gilt auch für Auszubildende.
• Nach dem Ende der Ausbildung besteht der Kündigungsschutz fort, wenn zuvor Weiterbeschäftigung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis vereinbart war.
• Kündigungsschutz besteht auch, wenn Sie im Anschluss an den Mutterschutz Elternzeit nehmen.
Hier finden Sie das Mutterschutzgesetz im Wortlaut.

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