Montag, 22. Juni 2009

Tarifabschluss – Kämpfen lohnt sich!


Tarifabschluss im bayerischen Einzel- und Versandhandel

München, 19. Juni 2009: In einer der kürzesten Tarifrunden im bayerischen Einzel- und Versandhandel hat ver.di Reallohnsteigerungen durchgesetzt. Dank der vielen Streikaktionen konnte am 19. Juni 2009 in München in der dritten Tarifverhandlung für die 300.000 Beschäftigten des bayerischen Einzel- und Versandhandels ein Tarifabschluss erreicht werden:

Die Tarifeinigung zwischen ver.di und den Unternehmerverbände LBE und BAG sieht vor:

· Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen steigen ab 01.09.2009 um 2 Prozent.
· Zum 01.09.2010 gibt es eine weitere Erhöhung um 1,5 Prozent.
· 2010 erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 150,- Euro (Azubis 75,- Euro).
· Vollzeitbeschäftigte (Teilzeit anteilig) erhalten 2011weitere 150,- Euro (Azubis 75,- Euro) wahlweise in Form eines Warengutscheines oder für die tarifliche Altersvorsorge.
· Die Ortsklasse II des Tarifvertrages wird zum 01.01.2010 und 01.01.2011 jeweils um 0,25 Prozent zusätzlich erhöht.
· Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate.

ver.di-Verhandlungsführer Hubert Thiermeyer wertet den Tarifabschluss als Erfolg. „In Zeiten der Krise haben wir Reallohnsteigerungen erkämpft. Auch den Wunsch der Arbeitgeberverbände nach Öffnungsklauseln haben wir erfolgreich abgewehrt.“ Den Verhandlungen waren Streikaktionen von mehreren tausend Beschäftigten im bayerischen Handel vorausgegangen.

Sonntag, 21. Juni 2009

Zur Tarifrunde 2009


Nach der Einigung beim ”großen Bruder” Einzelhandel sollte sich doch auch für uns Buchhändler bald ein Abschluss finden lassen. Sicherlich ist das Ergebnis (2% ab September 09, nochmal 1,5% ein Jahr später) kein Traum, aber angesichts des allgemeinen Geschreis um Krise und Bankrott wohl vertretbar.

Nun dürfen wir also gespannt sein, ob unser Arbeitgeberverband sich am 16. Juli zu einem ähnlichen Angebot durchringen kann. Übrigens: der Buchabsatz der Branche ist im Mai 2009 im Vergleich zum Vorjahr um ca. 4% gestiegen!

Akzeptabel wäre ein Abschluss in dieser Höhe für mich allenfalls, wenn die von den Arbeitgebern geplanten Verschlechterungen des Manteltarifs und die innerbetriebliche Streichliste von Zoch & Co. bei Weltbild vom Tisch kommen würden.

Außerdem sollten wir für die KollegInnen, die mit dem Streik Druck gemacht haben, ein Extra herausholen– deshalb eine Einmalzahlung für alle in TG I und II!

Nicht zu vergessen die Azubis, die sich an allen Aktionen beteiligt haben –
und sich im Gegensatz zu sehr vielen (gut situierten und wohl geschützten!) Angestellten aus dem Fenster gelehnt haben.

Ich empfinde es als ein bodenloses Armutszeugnis für ein Milliarden-Unternehmen wie Weltbild, dass 10 Azubis – aus angeblich wirtschaftlichen Gründen – nun nach Ausbildungsabschluss nicht übernommen werden sollen.

Was sagen eigentlich die Bischöfe dazu, Herr Dr. Donaubauer?

Donnerstag, 11. Juni 2009

Streikrecht: Was viele nicht wissen!


Bei Weltbild wurde am 15./16.05.09 und am 29./30.05.09 gestreikt um die Tarifforderungen durchzusetzen. Aufgrund dieser Aktionen gingen mehrfach Anrufe im Betriebsratbüro ein, weil etliche Mitarbeiter unsicher waren, was ihre Rechte im Streik betrifft. Aus diesem Anlass informieren wir an dieser Stelle über die wesentlichen rechtlichen Inhalte bei einem Streik.

Was viele nicht wissen … Information zum Streikrecht! Streiks sind zulässig: • Der Streik ist ein Grundrecht und im Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetz festgelegt. Er ist das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderung. D. h. jeder hat das Recht zu streiken, unabhängig davon ob er einer Gewerkschaft angehört oder nicht. Jeder darf daran teilnehmen. • Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind gesetzlich verboten. Gegenteilige Behauptungen sind falsch. Sie sollen nur davon abhalten, das Recht nach Art. 9 Abs. 3 GG in Anspruch zu nehmen. • Der bestreikte Arbeitgeber darf deshalb dem /der streikenden Arbeitnehmer/in nicht kündigen. Nach Ende des Streiks besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Der /die Arbeitnehmer/in brauch keine Arbeitsleistung zu erbringen. Ein Anspruch auf Arbeitsentgeld besteht für die Dauer des Streiks nicht. • Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen auch Auszubildende streiken. • Leiharbeitnehmer/innen müssen in einem bestreikten Betrieb nicht arbeiten. • Die ausgefallenen Arbeitsstunden während des Streiks werden i.d.R. vom Arbeitgeber nicht bezahlt. • Nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) besteht die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, die an einem rechtmäßigen Arbeitskampf teilnehmen, bis zur Beendigung des Arbeitskampfes ohne Beitragszahlung fort, und zwar ohne zeitliche Begrenzung.

Übrigens: Der Betriebsrat selbst darf nicht zum Streik aufrufen. Das ist Sache der Gewerkschaft. Natürlich streiken die Betriebsratsmitglieder wie alle anderen mit.

Dienstag, 9. Juni 2009

Tarifverhandlungen 2009: Zwischeninfo


In der 2. Verhandlungsrunde machte uns der Arbeitgeberverband ein Angebot, das eigentlich den Namen nicht verdient: 24 Monate Laufzeit, ab 1.4.2009 eine Einmalzahlung von 180 € (nicht tabellenwirksam), ab 1.4.2010 1,2%. Die Einmalzahlung ist zudem abhängig gemacht worden von der wirtschaflichen Lage und dem Erfolg der Branche bzw. des Unternehmens. Das heißt, dass nicht jeder in dem Verband diese Einmalzahlung zahlen muss.

Wir brauchen ein Konjukturpaket,das wir auch in unserem Geldbeutel spüren, und keine Almosen. Schließlich leben von uns die Buchhandlungen und Verlage! Zur Einnerung: Unser Konjukturprogramm steht: mehr Geld in die Geldbeutel: 6,5 %, mindestens 140 € tabellenwirksam pro Monat.

Die Verhandlung wird am 16. Juli fortgeführt.

Wir lassen Sie nicht allein! Klicken Sie auf das Logo.