Donnerstag, 11. Juni 2009

Streikrecht: Was viele nicht wissen!


Bei Weltbild wurde am 15./16.05.09 und am 29./30.05.09 gestreikt um die Tarifforderungen durchzusetzen. Aufgrund dieser Aktionen gingen mehrfach Anrufe im Betriebsratbüro ein, weil etliche Mitarbeiter unsicher waren, was ihre Rechte im Streik betrifft. Aus diesem Anlass informieren wir an dieser Stelle über die wesentlichen rechtlichen Inhalte bei einem Streik.

Was viele nicht wissen … Information zum Streikrecht! Streiks sind zulässig: • Der Streik ist ein Grundrecht und im Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetz festgelegt. Er ist das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderung. D. h. jeder hat das Recht zu streiken, unabhängig davon ob er einer Gewerkschaft angehört oder nicht. Jeder darf daran teilnehmen. • Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind gesetzlich verboten. Gegenteilige Behauptungen sind falsch. Sie sollen nur davon abhalten, das Recht nach Art. 9 Abs. 3 GG in Anspruch zu nehmen. • Der bestreikte Arbeitgeber darf deshalb dem /der streikenden Arbeitnehmer/in nicht kündigen. Nach Ende des Streiks besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Der /die Arbeitnehmer/in brauch keine Arbeitsleistung zu erbringen. Ein Anspruch auf Arbeitsentgeld besteht für die Dauer des Streiks nicht. • Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen auch Auszubildende streiken. • Leiharbeitnehmer/innen müssen in einem bestreikten Betrieb nicht arbeiten. • Die ausgefallenen Arbeitsstunden während des Streiks werden i.d.R. vom Arbeitgeber nicht bezahlt. • Nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) besteht die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, die an einem rechtmäßigen Arbeitskampf teilnehmen, bis zur Beendigung des Arbeitskampfes ohne Beitragszahlung fort, und zwar ohne zeitliche Begrenzung.

Übrigens: Der Betriebsrat selbst darf nicht zum Streik aufrufen. Das ist Sache der Gewerkschaft. Natürlich streiken die Betriebsratsmitglieder wie alle anderen mit.

2 Kommentare:

  1. da heißt es immer, alle sollten mitstreiken, nur so knn man etwas erreichen. Tatsache ist, dass ich vom letzten Streik morgens im Radio erfahren habe.

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  2. Also letztes mal kann ich mich erinnern, hat auf der Betriebsversammlung Berthold Schleid von Ver.di den Termin sogar schon vorausgesagt. Post haben natürlich nur die Gewerkschaftsmitglieder bekommen. Andere Adressen hat Verdi ja nicht.

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